Daran habe ich qualifiziert herumgenörgelt und dargestellt, dass an der Wohnanschrift hätte zugestellt werden können, was aber nicht geschehen ist, so dass es auf die anderweitige Zustellung nicht ankam und diese so spät war, dass damit die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.
Und, man glaubt es kaum, und der Mandant macht hoffentlich Freudensprünge: Der Bußgeldbescheid wurde zurückgenommen und das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt.
Gut gelungen!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Ja, der Mandant macht Freudensprünge! Sehr gute Arbeit.
Ich las Ihren Beitrag soeben im Blog, dachte "das könnte ja ich sein", und siehe da: Da fand ich Ihr Fax.
Danke + beste Grüße,
Thomas S.
Kommentar veröffentlichen