Weder die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer noch wir Verteidiger hatten bisher realisiert, dass von der Haftrichtervernehmung eines wichtigen Zeugen eine Videoaufzeichnung gemacht wurde.
Ein Polizeibeamter des Landeskriminalamtes hat nun darauf hingewiesen. Alle sind einig, die Aufzeichnungen in Augenschein zu nehmen. Irgendwie grinst der LKA-Beamte ein wenig schelmisch.
Jetzt weiß ich warum: Aufzeichnungsdauer: 8 Stunden. Jetzt fehlt nur Cola und Popcorn.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Was 8 Stunden Videoaufzeichnung? Na hoffentlich wird Herr Siebers in dem Fall pro Stunde bezahlt. Darf man Fragen um was es ging?
Bin überzeugt davon dieses Grinsen zu kennen!
Kommentar veröffentlichen