17 November 2009

Man kann es ja mal versuchen

Alle wissen es, die Vorsitzende, der Beisitzer und einer der beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft: Das, was die Zeugin behauptet, noch genau zu erinnern, kann sie gar nicht erinnern; bei ihrer Aussage erklärt sie auch schon, dass sie aus Unterlagen und daraus, was sonst immer geschieht, nur schlussfolgert.

Trotzdem hakt man Punkt für Punkt im Sinne der Anklage ab, nach dem Motto: So war es!

Nach 10 Fragen der Verteidigung ist klar, die Zeugin erinnert sich konkret an gar nichts, noch fünf Fragen und sie wird nicht mehr sicher sein, ob sie geboren wurde.

Aber man hat es halt versucht, offenbar hat man gehofft, dass die Verteidigung schläft. War wohl nichts!



DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


1 Kommentar:

VRiLG hat gesagt…

Hmmm, warten wir mal ab, was die Kammer im Urteil als Aussage der Zeugin feststellt ...

 

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