Und nun zum Feierabend noch eine erfreuliche e-Mail an einem Mandanten, dass ein Staatsanwalt auf die Anregung, ein Verfahren nach § 153a StPO einzustellen, nicht mit Widerwillen und Abneigung reagiert, sondern mit einem ausführlich begründeten Einstellungsvorschlag an das Gericht, das schon Hauptverhandlungstermin anberaumt hatte.
Es geht auch so, es ist nicht immer nur falsch, was Verteidiger anregen.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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