Zur Zeit sollten Personen, denen der Vorwurf gemacht wird, angeblich zu schnell gefahren zu sein, sich anwaltlich beraten lassen, denn, wenn der angebliche Verstoß durch ein Foto nachgewiesen werden soll, könnte es einen Ausweg geben.
Quelle: hnaGute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr.
Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte. Die Richter sowohl in Grimma als auch Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos ebenfalls einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Suchen Sie sich dabei aber den richtigen Anwalt aus, der seine Rolle als Ihr Interessenvertreter richtig verstanden hat. Manche Kollegen stehen nämlich offenbar auf dem Standpunkt, solche Chancen ungenutzt lassen zu wollen und mandantenfreundlichen Gerichtsentscheidungen auch noch öffentlich mit Unverständnis entgegentreten zu müssen.
Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen. Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt.
Ich erwarte vom DAV, solchen Kollegen ohne schuldhaftes Verzögern und unverzüglich die Mitgliedschaft aufzukündigen und ihnen ausdrücklich zu untersagen, bei dieser Art von Kommentaren zu offenbaren, dass sie Mitglied im DAV sind. Jeder Rechtsanwalt, der seine Aufgabe als einseitiger Interessenvertreter richtig verstanden hat, wartet sein Berufsleben lang immer auf mandantenfreundliche Entscheidungen und sollte lieber zum Sachbearbeiter bei einer Bußgeldbehörde umschulen, wenn er sich öffentlich so äußert, wie Rechtsanwalt Michael Bücken.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
13 Kommentare:
Manchmal will man nicht glauben, zu welch potentiell mandantenfeindlichen Höchstleistungen einige Funktionäre des DAV in der Lage sind.
Man sollte als Anwalt seinen Mandanten dann aber schon darauf aufmerksam machen, daß so ein Urteil sächsischer Provinzrichter in der nächsten Instanz voraussichtlich aufgehoben wird. Wenn es natürlich nur darum geht, die Rechtskraft hinauszuzögern ...
Klar muss man den Mandanten darüber aufklären, dass eine Aufhebung nicht unwahrscheinlich ist, aber das bedeutet nicht, dass man solche Urteile gleich verdammen muss. Steter Tropfen macht auch besoffen, es muss nur schnell genug tröpfeln.
Da scheint aber einer das Prinzip der freien Advokatur nicht verstanden zu haben.
Der Umstand, dass der Anwalt seine Mandanten zu beraten und deren Interessen zu vertreten hat, führt n-i-c-h-t dazu, dass es ihm verboten wäre, zu den Dingen eine eigene Rechtsauffassung zu pflegen.
Der Anwalt ist jenseits seiner Pflichten unabhängig, nicht nur vom Staat, sondern auch gegenüber dem Mandanten (bzw. sollte es sein). Nicht nur die Kriecherei in staatliche Hintern ist abscheulich.
Pflegen darf er natürlich, was er will, nur sollte man als Funktionär eines Vereins darüber nachdenken, ob es der Sache des Vereins tatsächlich zuträglich ist, wenn man etwas abwertet, das den Kunden des Vereins helfen könnte.
Wenn es solche Fehlurteile gelegentlich gibt, ist es den Behörden vielleicht zu mühselig, dagegen vorzugehen. Wenn sich das aber häuft, wird das ganz schnell bis in die höchste Instanz ausgefochten.
Mit "Recht bekommen" hat es auch nichts mehr zu tun, sich mit solchen Tricksereien rauszuwinden. Das ist schnöder Egoismus irgendwelcher asozialer Raser.
Nein, es ist ein Ansatz, der intern diskussionswürdig ist. Und ob etwas ein Fehlurteil ist oder im Sinne der Beachtung verfassungsgemäßer Grundsätze ein erster Schritt in die richtige Richtung, vermag ich nicht zu beurteilen.
"Um langfristig die wirtschaftlichen Interessen der im Verkehrsrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen zu sichern, betreibt die Arbeitsgemeinschaft eine intensive Imagewerbung für die im Verkehrsrecht tätige Anwaltschaft."
Klasse Image, wenn die ARGE sich gegen entlastende Urteile wendet!
Ist doch gut, wenn die ARGE sich gegen Urteile und "Rechts"auffassungen wendet, die dem Ruf als Winkeladvokaten Vorschub leisten.
Ich finde es eh merkwürdig, daß es Leute gibt, die ein Haufen Geld für Anwälte ausgeben, statt einfach das (vermutlich viel geringere) Bußgeld zu zahlen, wenn sie eh zweifelsfrei wissen, daß sie schuldig sind.
Lieber ein "Winkeladvokat", der mir z.B. den Führerschein rettet als ein Anwalt, der bestehende Chancen auslässt.
Der Verlust der FE würde auf zurechenbarem Verhalten beruhen, d.h., du hättest diese Folge selbst vermeiden können.
Wer es nötig hat, wegen so einem Scheiß zum Anwalt zu rennen, hat IMO noch ganz andere Probleme.
18 Punkte sammeln sich ja nun auch nicht von selbst an. Da kann so eine Denkpause ganz gut tun.
Anwälte, die nur Unschuldige vertreten, Richter, die nur Recht sprechen, Staatsanwälte, die objektiv sind - eine langweilige Illusions-Welt, in der ich kein Jurist sein mag.
Es ist doch deutlich seriöser, wenn ein Anwalt einen objektiven Kommentar abgibt, als wenn er Urteile hochjubelt, bei denen vieles dafür spricht, dass sie keine Bestand haben werden. In meinen Augen ist dies dem Ruf der Anwaltschaft und des DAV deutlich zuträglicher. Er hat sich schließlich gerade nicht als Rechtsbeistand eines betroffenen Mandanten geäußert. (Dass ich als Mandant von ihm erwarte, dass er sich für mich einsetzt und die betreffenden Urteile benennt, steht dabei außer Frage.)
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