Teures Ende eines Arbeitsstreits für die IHK Lüneburg-Wolfsburg: Weil die Kündigung eines Geschäftsführers im April 2008 nach einem Zerwürfnis mit dem Präsidium unwirksam war, muss die IHK mehr als 150 000 Euro Gehalt und Versorgungsanteile nachzahlen. Das hat das Landgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden. Alle Kündigungen seien weder fristgerecht noch hinreichend begründet gewesen. Der mit monatlich 12 300 Euro dotierte Arbeitsvertrag hätte erst 2011 gekündigt werden können. Da der Posten längst neu besetzt ist, hat die IHK-Vollversammlung bereits beschlossen, den Geschassten freizustellen.
Quelle: newsclick
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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