Ein Plädoyer mag inhaltlich noch so gut sein, wenig zuträglich ist es aber, wenn der Plädierende, wie heute vor dem Amtsgericht Wolfsburg, immer wieder in seinen Aufzeichnungen blättert, dabei dann selbige durcheinander bringt und "wühlen" muss, um seinen Faden wiederzufinden.
Es hört dann - leider - niemand mehr zu. Das kann man kaum schlechter machen.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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