18 November 2009

Rechtliche Umleitung

Gefährliche Körperverletzung und Überschreitung der Notwehr. Um dann zu einer Geldstrafe zu kommen, muss man einen Umweg finden. Entweder über die fahrlässige Körperverletzung oder über den minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und § 47 StGB.

Gut, wenn man sich einig über das Ergebnis einig ist, dann ist der Weg eigentlich egal.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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