Gefährliche Körperverletzung und Überschreitung der Notwehr. Um dann zu einer Geldstrafe zu kommen, muss man einen Umweg finden. Entweder über die fahrlässige Körperverletzung oder über den minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und § 47 StGB.
Gut, wenn man sich einig über das Ergebnis einig ist, dann ist der Weg eigentlich egal.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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