Schon witzig, wie die Herrschaften zusammenhalten, wenn es darum geht, einem Kollegen zu bestätigen, dass die Besorgnis der Befangenheit natürlich völliger Quatsch ist.
Gut, dass man angeblich juristisch ausgebildete Entscheidungsträger nicht zwingend ernst nehmen muss, wenn sie ausführen, dass der Angeklagte als Organ der Rechtspflege seine Sprache zu zügeln hat.
Aber selbst wenn der über den Befangenheitsantrag nachdenkende Richter nicht den Angeklagten sondern den Verteidiger meint, der seiner Kollegin Frechheiten und Unverschämtheiten bescheinigt hat, dann hat er auch nicht verstanden, dass es einen feinen Unterschied gibt zwischen Organen der Rechtspflege und unabhängigen Organen der Rechtspflege. Aber manche geben frühzeitig zu erkennen, dass sie es nie lernen können.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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