Selten genug geschieht es, aber es geschieht: Obergericht (OLG Köln) schreibt einem Richter ins Gebetbuch, was eigentlich auch die Staatsanwaltschaft interessieren könnte:
"Nach alledem fehlt es an jeglichem Anhaltspunkt dafür, dass der von dem Amtsgericht B. im Termin vom .....2009 mit 5.000,00 € festgesetzte Streitwert zu gering bemessen sein könnte. Die abweichende Streitwertfestsetzung vom ......2009 kann nur als willkürlich angesehen werden und mit ihr zwangsläufig die Unzuständigkeitserklärung vom selben Tag."
Das hat gesessen!
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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