Ich kannte den Kollegen schon. In der Funktion als Zeugenbeistand war er dem Gericht bereits verbal in Körperöffnungen gekrochen, aus denen hin und wieder Flatulenzen entfleuchen, weil er minutenlang dem ganz besonders hohen Gericht seinen Dank zelebrieren musste, dass man ihm gestattet hatte, auf seine untertänigste Bitte hin einen Stuhl benutzen zu dürfen, um sich neben seinen Mandanten zu setzen.
Heute dann als Verteidiger desselben Mandanten bedankte er sich zunächst bei Gott und der Welt und insbesondere der Staatsanwaltschaft für das gelungene Plädoyer und den angemessenen Antrag, bis er dann dienernd und schleimspurziehend bekundete:
Und hohes Gericht, mein Mandant ist von den drei Wochen Untersuchungshaft zutiefst beeindruckt, das kann ich Ihnen anwaltlich versichern!
Und ich, lieber Kollege, kann Ihnen anwaltlich versichern, dass solch ekeliger Schleim weder das jüngste noch das dümmste Gericht beeindrucken kann, es widert einfach nur an.
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
WürgKotzBrech !!!
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