11 November 2009

Der neue Mitarbeiter

Den Herrn Unterzeichner werde ich bei meinem nächsten Termin in dem Amtsgericht mal aufsuchen.




DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung






2 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Jetzt verstehe ich plötzlich dieses mir zugesandte Formular "Der Unterzeichner verpflichtet sich ..." -- und ich fürchtete schon, die wollen was von mir!

(SCNR, die einzige Abmahnung, die ich bisher bekam, wurde mit etwas Humor vorläufig bereinigt...)

Anonym hat gesagt…

... und dem Herrn erklären, dass der Hinweis auf § 174 Abs. IV ZPO schlicht Unsinn ist:

(4) Zum Nachweis der Zustellung genügt das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, das an das Gericht zurückzusenden ist. Das Empfangsbekenntnis kann schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) zurückgesandt werden. Wird es als elektronisches Dokument erteilt, soll es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden.

 

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