Du bist genial!
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
7 Kommentare:
Ich bin mir nicht so sicher, ob eine Neonbeleuchtung eine standesgemäße Werbung für einen Strafverteidiger darstellt...
Die Sache mit dem "Stand" gibt es schon seit Jahren nicht mehr! Und dezente Zurückhaltung ist in der heutigen Zeit sicher kein wirksames Marketinginstrument mehr.
Lieber Kollege,
verraten Sie mir, wo man so einen Paragraphen bekommen kann ?
Ja, schauen Sie mal bei
http://www.customquadparts.de/inside/index.php/alle-kategorien/category/10-plexiglas.html
und berufen sich auf mich. Der Typ ist genial, arbeitet unglaublich gut und hat spannende Ideen.
Das hier
ist auch von ihm!
Hallo,
Vielen Dank!
Im übrigem ist dies keine Neon Beleuchtung, sondern eine sehr Energiesparende Beleuchtung, die mittels Superhellen LED`s bewerkstelligt wird.
Dies bedeutet, das der Stromverbrauch grade mal bei 5 Watt liegt in etwa.
Ob dies passend sein möge, liegt eher im Betrachter selbst, ansprechend und auffällig ist es allemal.Werbung, sollte immer auffällig sein.Ansonsten würde ja eine Hausnummer, und ein Eintrag im Telefonbuch ausreichen.
Ein Mandant, der Hilfe sucht, und dort mal vorbeigekommen ist, hat sich das eventuell eingeprägt, und findet vielleicht seine Hilfe genau dort, hinter diesem Schild.
Aber über die Grundlagen von Werbung zu diskutieren, ist vielleicht auch gar nicht Sinn und Zweck dieses Blogs.
WOOW nicht schlecht Herr Siebers.
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