21 November 2009

Paragraph hinter Gittern

Hallo Matze,

Du bist genial!





 

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich bin mir nicht so sicher, ob eine Neonbeleuchtung eine standesgemäße Werbung für einen Strafverteidiger darstellt...

Werner Siebers hat gesagt…

Die Sache mit dem "Stand" gibt es schon seit Jahren nicht mehr! Und dezente Zurückhaltung ist in der heutigen Zeit sicher kein wirksames Marketinginstrument mehr.

RA Neuber hat gesagt…

Lieber Kollege,

verraten Sie mir, wo man so einen Paragraphen bekommen kann ?

Werner Siebers hat gesagt…

Ja, schauen Sie mal bei

http://www.customquadparts.de/inside/index.php/alle-kategorien/category/10-plexiglas.html

und berufen sich auf mich. Der Typ ist genial, arbeitet unglaublich gut und hat spannende Ideen.

Werner Siebers hat gesagt…

Das hier

ist auch von ihm!

Unknown hat gesagt…

Hallo,

Vielen Dank!
Im übrigem ist dies keine Neon Beleuchtung, sondern eine sehr Energiesparende Beleuchtung, die mittels Superhellen LED`s bewerkstelligt wird.
Dies bedeutet, das der Stromverbrauch grade mal bei 5 Watt liegt in etwa.

Ob dies passend sein möge, liegt eher im Betrachter selbst, ansprechend und auffällig ist es allemal.Werbung, sollte immer auffällig sein.Ansonsten würde ja eine Hausnummer, und ein Eintrag im Telefonbuch ausreichen.

Ein Mandant, der Hilfe sucht, und dort mal vorbeigekommen ist, hat sich das eventuell eingeprägt, und findet vielleicht seine Hilfe genau dort, hinter diesem Schild.

Aber über die Grundlagen von Werbung zu diskutieren, ist vielleicht auch gar nicht Sinn und Zweck dieses Blogs.

Chris hat gesagt…

WOOW nicht schlecht Herr Siebers.

 

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