Eine Vollmacht hat er nicht bekommen und kobert zunächst mit der Bitte um Vorlage der fehlenden Vollmacht. Es folgt der Hinweis, dass da nichts fehlt, weil die Bevollmächtigung anwaltlich versichert wurde.
Und nun kommt es: Anrufvermerk: Es sei doch besser, eine schriftliche Vollmacht zur Akte zu reichen, weil dann die Zustellungskosten um 3,50 € weniger seien!
Gutes Argument, aber nicht gut genug.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
9 Kommentare:
Eine Frage: Wieso ist das Vorlegen der Vollmacht eigentlich so problematisch? (Dass man keine vorlegen muss, weiss ich.)
@ Caminho: Sehen Sie doch mal im VollMachtsBlog nach. ;-)
@ RA JM: Vielen Dank für den Link. Ich glaube aber, Sie haben micht missverstanden.
Meine Frage ist, warum es für einen Verteidiger so schlimm ist, eine Vollmacht vorzulegen? Mir kommen die - häufig in Blogs zu lesenden - Streitigkeiten über die Vorlage von Vollmachten wie überflüssige Machtspielchen vor. Da man diese von vornherein durch schlichte Vorlage einer Vollmacht vermeiden könnte, frage ich mich, was an der Vorlage so schlimm ist.
@caminho
Wenn Sie das Vollmachtsblog gelesen haben und weiterhin fragen, warum?, dann müssen Sie Richter oder Staatsanwalt sein, oder? ;-)
Schauen Sie mal hier:
https://www.blogger.com/comment.g?blogID=18115523&postID=113068403175125610
Und dann noch die Staatsanwälte, die einen Beschuldigten nicht mehr finden und dann locker einen Strafbefehl beantragen, der dann an den Trottel von Verteidiger zugestellt werden kann, der eine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht hat.
Ist keine schriftliche Vollmacht bei der Akte, muss der schlaue Staatsanwalt nach § 205 StPO einstellen.
Unterschied klar?
Und bitte, warum sollte ich etwas tun, was ich nicht tun muss, was aber dem Mandanten zum Nachteil gereichen kann.
Das ist nicht nur schlimm sondern ein anwaltlicher Kunstfehler!
Aha, das leuchtet ein! Hab ich auch noch nciht gewusst!
aber, aber, lieber werner... § 205 StPO? womöglich noch analog? wie nostalgisch. ich empfehle § 154 f StPO... ;-) [/klugscheissmodus aus]
Dann bin ich wohl doch nicht missverstanden worden (sondern hätte einfach mehr nach dem Link lesen sollen)...
Ich bin weder Richter noch Staatsanwalt, ansonsten hätte ich diese Problematik sicherlich gekannt. Vor diesem HIntergrund ist klar, weshalb es wirklich "schlimm" ist (aus Sicht des Verteidigers), eine Vollmacht vorzulegen.
Allerdings verstehe ich den Sinn der dem zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung nicht, zumal dies in anderen Rechtsgebieten anders geregelt ist. Mir wäre ganz schön mulmig, wenn ich Beschuldigter wäre und theoretisch jeder Hans und Franz meine Akten einsehen könnte, solange er versichert, er sei mein Verteidiger. Mag dies auch sehr unwahrscheinlich sein, in Blogs wie diesem liest man immer wieder Dinge, von denen man meint, sie dürften nicht vorkommen (auch wenn Sie natürlich über die Verfehlungen der "anderen Seite" schreiben...).
Böser Laertes,
mal so richtig auf dem falschen Fuß erwischt. Asche über mein Haupt. Aber ab einem gewissen Alter übersieht man mal die ein oder andere Neuerung ;-)))
Aber, Chapeau, habe dazugelernt!
Liebe Grüße in den Westen
@anonym
Viele meinen, in diesem Blog wird nur gebasht und beschimpft, aber an uns beiden sieht man: Hier wird auch dazugelernt!
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