29 Juni 2006

Gutachterehre

Der inhaftierte Mandant soll ergänzend begutachtet werden im Hinblick auf eine denkbare Sicherungsverwahrung. Die Gutachterin erscheint in der JVA. Der Mandant bittet sich eine Frage aus, bevor es losgeht.Diese wird ihm gestattet.

Er fragt die Gutachterin, wie sie es bei einer Explorationszeit von nur drei Stunden schaffen konnte, sich über die Frage des Vorliegens verminderter Schuldfähigkeit ein endgültiges Bild zu verschaffen, zumal er über seine Entwicklung in den letzten Jahren nichts berichten konnte/durfte.

Reaktion der Gutachterin: Ich breche die Begutachtung jetzt ab.

In solch einem Fallmuss man sich schon fragen, ob der ein oder andere Gutachter nicht vielleicht doch von Gerichten nicht mehr bestellt werden sollte.

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