28 Juni 2006

Staatsanwaltschaft Ravensburg: Ersatzfreiheitsstrafe für eine Verstorbene

Vor drei Monaten starb Annilie W. († 60) aus Vogt (Baden-Württemberg) nach schwerer Krankheit. Witwer Hans-Jürgen W. (52): „Sie hatte noch 650 Euro Geldbuße offen wegen Trunkenheit am Steuer. Ich schickte der Staatsanwaltschaft die Sterbeurkunde, damit das Verfahren eingestellt wird.“ Mit dem Tod endet die Strafverfolgung. In diesem Fall offenbar nicht! Die Juristen schickten der Toten eine „Ladung zum Strafantritt“, 65 Tage Haft, weil sie nicht zahlen würde.

Der Witwer unter Tränen: „Als ich den Brief las, zitterte ich vor Wut. Wenn die Polizisten meine Frau abholen wollen, werde ich mit ihnen auf den Friedhof fahren. Dann können sie ja die Urne für 65 Tage mitnehmen.“

Quelle:www.bild.t-online.de

Den Verantwortlichen wird ganz sicher eine pietätvolle Entschuldigung einfallen.

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