27 Juni 2006

Rechtsunkenntnis oder Rechtsverweigerung?

Mein Mandant legt mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten auf den Tisch. Die Lektüre dieses Papiers lässt in mir Erinnerungen hochkommen an meine eigene Referendarzeit, die nun schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. Aber schon damals hat man uns einen ähnlichen Wisch vorgelegt mit dem Hinweis, dass man es so nicht machen darf.

Nichts zur konkreten Tat, nichts zur Verdachtslage, nichts zu den Beweismitteln, schwammige Beschreibung der zu durchsuchenden Räume. Unglaublich.

Auf die Beschwerde, in der diese Umstände unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erörtert werden, kommt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, die einer verfassungstreuen Person den Grauen in den Nacken treiben könnte.

Nicht ein Wort zu den Rechtsproblemen, vielmehr lapidar sinngemäß, was ich den wolle, dass mein Mandant einer Straftat verdächtig sei, ergäbe sich doch aus der Akte.

Müssen wir den Hauptstädtern mal wieder zeigen, dass auch in der Provinz Verfassungsbeschwerden erfolgreich verfasst werden können. Hoffentlich beschwert sich dann nicht wieder die Staatsanwaltschaft Berlin darüber, dass die Mafia die Korken knallen lässt.

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