20 Mai 2007

Freispruch im Schwertmord-Prozess

Richter: „Aussage der Hauptbelastungszeugin widersprach den festgestellten Spuren und dem gesicherten Tatablauf“.

Oberstaatsanwältin Elfriede Schütz hatte ebenso auf Freispruch angetragen wie die drei Verteidiger. Die Anwälte nutzten die Gelegenheit zur Abrechnung mit der Kripo Landshut. Die Beamten hätten unkorrekt ermittelt, wichtige Spuren zu unterdrücken versucht und dem Gericht sogar einen Zeugen als verstorben gemeldet, der noch lebt.

Die Verteidiger hatten sich von Prozessbeginn an siegessicher gegeben: „Wie soll jemand verurteilt werden, der die Tat nicht begangen hat“, waren sie von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt. Folgerichtig ließen sie den Angeklagten über die drei Monate Prozessdauer schweigen – nur sein Animateur-Lächeln zeigen.
Quelle: mittelbayrische.de

Die Nummer mit dem angeblich verstorbenen Zeugen schreit ja wohl zum Himmel.

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