07 Mai 2007

Wenn Staatsanwälte Sonntags arbeiten, kann nichts Gutes dabei herauskommen

Der Vorsitzende der Strafkammer wurde in einem Gespräch zwischen Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr deutlich, wie die Kammer das Geschehene beurteilen könnte, nämlich deutlich weniger dramatisch als angeklagt. Vielleicht Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung statt erpresserischem Menschenraub, mit Geldstrafen könne die Angelegenheit begraben werden.

Das sah der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wohl ähnlich, auch der Anklageverfasser habe grünes Licht für jede vernünftige schnelle Lösung gegeben. Na also, eine schnelle Lösung zeichnete sich ab, allen lieb, zumal der Hauptbelastungszeuge nicht erschienen war.

Nun aber outete sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Wochenend-Malocher: Er habe sich am gestrigen Sonntag die Akte von vorne bis hinten durchgelesen und befürchte, wenn der nicht erschienene Zeuge noch ein wenig mehr sagen würde als bei der Polizei (warum eigentlich?), dass eine Geiselnahme vorgelegen habe und dass dann eine Mindeststrafe von 5 Jahren drohe.

Auch der Hinweis, dass über einen minder schweren Fall und einen Täter-Opfer-Ausgleich gleichwohl noch eine Geldstrafe möglich sei, verhinderte nicht, dass er auf der Vernehmung des Zeugen bestand.

Also Zeugen suchen, vorführen, neue Verhandlungstage, Steuergelder, und, und, und ... Und das Ergebnis wird sich auch nach der Vernehmung des Zeugen kaum ändern.

Gut dass solche Sonntagsarbeit wohl eher die Ausnahme ist.

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