21 Juni 2007

Geständnis über den Verteidiger soll unzulässig sein

"Wollen Sie Angaben zur Sache machen?" – Der Angeklagte Peter Hartz schwieg, ließ seinen Anwalt sprechen. Geht es nach dem Bundesgerichtshof (BGH), soll dies künftig nicht mehr möglich sein.

Vor dem Braunschweiger Landgericht hatte Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz im Januar kein einziges Wort zur Sache gesagt.

Jetzt entschied der Karlsruher BGH in anderem Zusammenhang: Richter müssen es nicht dulden, dass Angeklagte Geständnisse oder Angaben zur Sache durch ihren Anwalt verlesen lassen. Dies sei nach der Strafprozess-Ordnung sogar unzulässig (Aktenzeichen: 2 StR 84/07).

Darin liegt Brisanz. Die BGH-Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und könnte sogar geeignet sein, die künftigen Verfahren der VW-Affäre zu beeinflussen.

Quelle: newsclick.de

Bei Hartz wird das keine Rolle mehr spielen, sein Urteil ist rechtskräftig. Ob die Entscheidung wirklich so brisant ist, kann bezweifelt werden. Wenn der Angeklagte die Erklärung "abnickt", es also keine reine Verteidigererklärung ist, müsste das wohl weiterhin akzeptiert werden. Aber der BGH ist für jede Überraschung gut.

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