31 März 2009

Es raschelt nicht nur im Stroh sondern auch im Zeugenstand

Tierisch, womit sich Richter hin und wieder zu beschäftigen haben, wenn rechthaberische Streithähne sich nicht wie erwachsene Menschen einigen können. Da muss dann schon einmal ein Meerschweinchen vor Gericht erscheinen.

Bonnie sitzt im Zeugenstand. Doch keiner fragt ihn, gestern in Saal E 108 des Amtsgerichts. Alle reden über seinen Kopf hinweg. Alle sprechen morgens um 10.30 Uhr darüber, was mit ihm passieren soll – mit Bonnie, dem Meerschweinchen.

Da ist der Richter, der das letzte Wort haben wird. Da sind Bonnies Besitzer und dessen Lebensgefährtin. Und da ist auch die Frau, die Bonnie auf Weisung des Gerichts mitgebracht hat und nun herausrücken soll. "Bonnie fühlt sich wohl ganz wohl", sagt der Richter und schaut lächelnd zum Zeugenstand.

Dort, auf dem Tisch, an dem Menschen üblicherweise ihre Aussagen machen vor Gericht, raschelt Bonnie gerade im Stroh seines Käfigs. Dann rennt er auf einem Holzsteg herum, der in seinem vergitterten Zuhause hängt. Bonnie wirkt recht munter. Das ist wichtig, denn in Saal E 108 soll es nun um das Wohlergehen des Tieres gehen und darum, wer in Zukunft für das Wohlergehen sorgen wird.

Bonnies Besitzer und dessen Partnerin haben eine einstweilige Verfügung beantragt, begründet "mit der Besorgnis der mangelnden Verpflegung des Tieres". Sie verlangen, dass die Verfügungsbeklagte Bonnie herausgibt. Doch wie kam das Meerschweinchen überhaupt zu ihr?

Bonnies Besitzer sagt, seine Partnerin sei mit der Frau befreundet gewesen und habe ein Wochenende bei ihr verbracht. Danach habe sie das mitgebrachte Meerschweinchen und einige Gegenstände, darunter eine Krallenschere für die Pflege des Tieres, nicht zurückerhalten.

Er sagt, die Beklagte "hat uns verboten, ihr Grundstück zu betreten, unter Androhung von körperlicher Gewalt". Die Beklagte widerspricht. Ihre Freundin habe Bonnie abholen können, ohne ihren Partner. Sie sagt auch, ihre Freundin habe sich von ihm trennen wollen. Deshalb habe sie das Tier überhaupt in ihre Obhut genommen und seit dem 13. März gepflegt. Sie vermutet, ihre Freundin habe Bonnie loswerden wollen.

Das lässt die Freundin nicht auf sich sitzen. Sie habe das Meerschweinchen holen wollen – in Begleitung ihres Partners. "Allein wollte ich die Wohnung nicht betreten, ich wollte keine Diskussion. Ich habe sie gebeten, das Meerschweinchen vor die Haustür zu bringen."

Die Beklagte wollte das nicht: "Ich bin nicht in der Pflicht, dir die Sachen nachzutragen." Dass Bonnie nicht ihrer Freundin gehört, sondern deren Partner, wusste sie nicht.

In Zukunft wird sie sich nicht mehr um das Meerschweinchen kümmern. "Bonnie wird hier übergeben", sagt der Richter und appelliert: "Regeln Sie die Rückgabe der Gegenstände ohne allen persönlichen Ärger." Dann nimmt das Pärchen die Verfügungsklage zurück.

Quelle: newsclick

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