29 März 2009

Wenn die Verfolger Beweismittel ins Meer schmeißen ...

... verbessert sich erfahrungsgemäß die Beweislage nicht.

Das ist für Verfolgungsbehörden natürlich ausgesprochen dumm, wenn anlässlich der Feststellung von Straftaten die Festnehmenden auf die (Schaps-)Idee kommen, die Beweismittel, z.B. Waffen, im Meer zu versenken. Es darf sich niemand wundern, wenn sich dann die Beweislage gegen die potentiellen Täter nicht unerheblich verschlechtert.

Dass die Kollegen Oliver Wallasch aus Frankfurt und Andreas Schulz aus Berlin in einem solchen Fall nun aufzuzeigen versuchen, wie rechtsstaatliches Vorgehen funktioniert, wird die Sache sicher zu einem spannenden Dauerbrenner machen.

In der Bundesregierung wächst die Sorge, dass der Prozess gegen neun mutmaßliche Piraten die Bundeswehr-Mission im Golf von Aden belasten könnte. Nach SPIEGEL-Informationen bemängelte die kenianische Justiz mehrfach, dass "wichtige Tatwerkzeuge, das heißt die verwendeten Waffen, ins Meer geworfen wurden", heißt es in einem Bericht der deutschen Botschaft in Kenia.Die deutsche Besatzung der Fregatte "Rheinland-Pfalz" hatte die gefundenen Waffen laut internen Papieren der Marine aus "Sicherheitsgründen" ins Meer geworfen - darunter eine Panzerfaust, drei Kalaschnikows, eine Tokarew-Pistole, ein Karabiner und ein Schnellfeuergewehr. Noch offen ist derzeit, ob der Kapitän des angegriffenen Frachters "MV Courier" vor Gericht aussagen wird. Seine Aussage wird jedoch von der kenianischen Justiz laut deutscher Botschaft als "geradezu conditio sine qua non", also unverzichtbar, angesehen.

Zusätzliche Komplikationen beim Prozess versprechen die Aktivitäten deutscher Anwälte in dem Prozess, die die Vertretung der verdächtigen Somalier übernommen haben. Der Frankfurter Anwalt Oliver Wallasch und sein Berliner Kollege Andreas Schulz wollen in Kenia auf strikte Einhaltung von rechtsstaatlichen Normen drängen und selbst vor Gericht erscheinen. Schulz bezeichnete den Prozess gegen die mutmaßlichen Seeräuber als "Lackmustest für die Operation" Atalanta im Golf von Aden. Sein Kollege Wallasch kündigte an, er werde die Verlegung des Verfahrens nach Hamburg beantragen. "Die kenianische Justiz ist gar nicht zuständig", argumentiert Wallasch, die Verlagerung nach Mombasa sei ein "unzulässiges Outsourcing des gesetzlichen Richters, das verstößt gegen unsere Verfassung".

Quelle: spiegel

3 Kommentare:

A John hat gesagt…

in einem solchen Fall nun aufzuzeigen versuchen, wie rechtsstaatliches Vorgehen funktioniert,
Ich bestreite, dass es den beiden Advokaten darum geht, ein paar Piraten... äh Ausflüglern die Segnungen des deutschen Rechtsstaates zukommen zu lassen.
Ich glaube vielmehr, dass es sich hier um eitle Selbstdarsteller handelt, die ein prominentes Thema für ihre Kanzlei-PR missbrauchen.
Dass die sich als Pflichtverteidiger für einen armen Schlucker, der in die Supermarktkasse gegriffen hat, ebenso stark machen würden, wage ich zu bezweifeln.

Anonym hat gesagt…

nun Herr John...fragen Sie die "eitlen Selbstdarsteller" wie Sie sie nennen, doch mal, für was die sich so alles stark machen...möglicherweise bekommen Sie da eine überraschende Antwort, die Sie zumindest ins Grübeln bringt....?!

Werner Siebers hat gesagt…

Ich kenne zumindest Oliver Wallasch gut genug, um Ihnen, Herr John, ganz deutlich zu sagen: Sie sollten es lassen, sich zu äußern, wenn Sie von nichts eine Ahnunghaben!

 

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