01 April 2008

Besuchszwang für Väter?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob ein Vater zum Umgang mit seinem nicht-ehelichen Kind gezwungen werden kann. Hoffentlich wird der Inhalt nicht zum Aprilscherz, denn fest steht, dass ein gerichtlich erzwungener Kontakt mit dem Kindsvater nicht dem Kindeswohl dienen kann.

2 Kommentare:

Tobias Feltus hat gesagt…

Nicht wenige Mütter aber verweigern den Kontakt zum Kind, obgleich es dem Kindeswohl nicht schadet, vielmehr dienlich wäre, auch den Vater kennen zu können. Manche Mütter spielen auch genau diese Machtposition aus.
In so manchen Situationen steht nun der Vater vor einer Entscheidung.
Der Vater, welcher nun sein Kind sehen und mit diesem Umgang haben möchte, steht nun vor der Entscheidung den gerichtlichen Weg einschlagen zu müssen. Es bliebe ihm ansonsten nur der Verzicht.
Nach wie vor ist die Rechtstellung des Vaters gegenüber der der Mutter schwächer, allerdings nicht immer.

Beste Grüße nach BS

Anonym hat gesagt…

Na, wenn das feststeht, kann das BVerfG ja gar nicht anders entscheiden.

 

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