Das Landgericht Bonn (14.01.2005 - 32 Qs 5/05) hat die Beschwerde eines Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes zurückgewiesen, das das Bild eines unbekannten Motorradfahrers veröffentlichen wollte, der innerorts statt 50 km/h mit 130 km/h entlanggebraust war.
Ein Schelm, der den Kollegen Hoenig aus Berlin danach fragen will, wo er sich zur Tatzeit aufgehalten hat. Ist ja eh verjährt!
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