17 Mai 2008

Deutschland heute

Als Strafverteidiger erlebt man täglich das ein oder andere, das sich der "normale Mensch" kaum vorstellen kann. Aber manchmal gibt es dann doch wieder Erlebnisse, die auch in diesem Job für kurzfristigen Atemstillstand sorgen.

So geschehen bei mir aufgrund der Anfrage eines Studenten, der einziger Zeuge einer nicht unerheblichen Straftat war und diese auch zur Anzeige gebracht hat und nun die Ladung als Zeuge vor Gericht erhalten hat (Auszug):


1. Was soll ich mit einem Bogen über einen Verdienstausfall (Student)?
2. Wer ersetzt mir die verpassten Vorlesungen (prüfungsrelevant)?
3. Wer ersetzt mir die Kosten für Kopien der Skripte, Fahrtwege oder einen Privatunterricht zur Nachholung?
4. Bin ich wirklich gezwungen diesen weiten Weg, auf deren Kosten auf mich zu nehmen? (1000.- Strafe oder 30Tage Knast)

Ich habe keine Lust mich stundenlang in den Zug zu setzen, meine Vorlesungen zu verpassen und das dann alles nachzuarbeiten. Wer bezahlt mir die Zeit und den Aufwand dafür?

Kann ich mich als Zeuge verweigern? Melden das ich alles vergessen habe? Die Aussage bei der Polizei revidieren, sodass ich uninteressant werde!

...

Ich werde mich nichts desto trotz mit dem zuständigen Gericht streiten.


Armes Deutschland!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

student also. jura oder bwl?

.~.

Anonym hat gesagt…

Eigentlich wäre es ganz gut, wenn er nicht hingehen würde. Dann müsste er zusätzlich zu seiner Aussage wenigstens noch was abdrücken und könnte sich doppelt ärgern...

Anonym hat gesagt…

Zumindest intellektuell ist er schon mal uninteressant und hat eigentlich treffend belegt, dass die ganz Universität der falsche Ort für ihn ist, leider ist dieser geistarmen Pragmatiker-Klientel furch Bachelor und Master nun Tür und Tor geöffnet.

 

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