15 Mai 2008

Jung, dynamisch, dienstbeflissen ...

... so glauben sie, die jungen Staatsanwälte, müssten sie sein, wenn sie ihrem Dienstherrn das bieten wollen, was sie meinen, dass man es von ihnen erwartet.

So auch die junge Dame, der ich in den letzten Tagen im Gerichtssaal begegnet bin. Ein Paradebeispiel dafür, dass Dynamik und Beweglichkeit zwei völlig verschiedene Begrifflichkeiten sind.

Nach der Einlassung des Angeklagten war klar, so einfach, wie es die Anklagebehörde bisher gesehen hatte, war es nicht. Ein erheblicher Zeit-und Kostenaufwand steht bevor, wenn man die Sache völlig ergründen will, der angeblich angerichtete Schaden war bis auf einen geringen Restbetrag beglichen, die Sache schrie nach einer schnellen Erledigung.

Das Gericht schlug vor, die Sache einzustellen gegen die Auflage, dass der Angeklagte einen Betrag in Höhe des vermeintlichen Restschadens an die Geschädigten zahlt.

Dem konnte die Frau Sitzungsvertreterin nicht beitreten, weil sie "eine Vorstellung von etwa 8 Monaten Freiheitsstrafe gehabt habe". Dass die jetzigen Voraussetzungen völlig anders waren, tangierte sie nicht, auch mein Hinweis, nun kämen auch noch Pflichtverteidigerkosten auf die Staatskasse zu, ließ sie mit einem Lächeln dasitzen, das bei mir ankam: Weißt Du, wie scheißegal mir das ist? Das war natürlich nur mein ganz persönlicher Eindruck, vielleicht war das Lächeln auch ganz anders gemeint.

Schade, dass man ihr zumindest die jetzt auflaufenden Pflichtverteidigergebühren nicht von ihrem Gehalt abziehen kann; das, was auf die Staatskasse jetzt zukommt, dürfte jedenfalls ein Gehalt überschreiten, ich hoffe, es werden zwei, oder drei ....

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist aber kein Argument, sonst kann man ja gleich die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften abschaffen, weil sie dem Staat in erster Linie Geld kosten!

Werner Siebers hat gesagt…

Stimmt,es kann und darf kein tragendes Argument sein, so habe ich es auch nicht gemeint. Bei einer Gesamtabwägung muss aber auch die Kostenfrage eine Rolle spielen dürfen.

Anonym hat gesagt…

Auch wenn ich mich ungern wiederhole: Staatsanwältin eben!

Anonym hat gesagt…

Tja, so ist das eben. Mir hatte man die (vom Gericht unterstützte) Einstellung vor der Anklagezulassung verweigert, weil das "Nachtatverhalten unangemessen" war. Ich hatte mir erlaubt, auf das der Körperverletzung (leichte Watsch'n) vorgehende monatliche Mobbing und eventuelle Straftaten der Mobber hinzuweisen. Diesen Arbeitsaufwand haben die Staatsanwältinnen wohl nicht geschätzt - Gottseidank hat der Staatsanwalt als Sitzungsvertreter das dann doch objektiver gesehen und wir haben eingestellt - was wir schon vor Monaten hätten machen können, ohne neue Kosten, ohne riesen Aufwand.

 

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