21 Mai 2008

Eigentor eines Angeklagten

Manche Mandanten können dem Verteidiger das Leben schwer machen. Anfang des Jahres warder Mandant vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von etwa 2 1/2 Jahren verurteilt worden, nachdem das Gericht für den Fall des Geständnisses eine bestimmte Strafobergrenze zugesichert hatte.

Nun stand noch eine Berufungsverhandlung in drei verschiedenen Sachen (alle gesamtstrafenfähig mit dem oben erwähnten Urteil) an, bei denen auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Der Mandant verfasste dann kurz vor dem heutigen Berufungstermin ein mehrseitiges Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Tenor, er strebe die Wiederaufnahme in dem Verfahren an, in dem er zu etwa 2 1/2 Jahren verurteilt worden ist, weil er zu dem Deal -u.a.auch durch mich- gedrängt worden sei, sein Geständnis sei falsch gewesen.

Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft heute erkennbar wenig Lust hatte, flexibel zu sein und auch dazu,dass ich darum gebeten habe, mich als Pflichtverteidiger zu entpflichten, um mir nicht nochmals sagen zu lassen, ich hätte den Angeklagten zu irgendwas gedrängt.

Jetzt noch ein vernünftiges einvernehmliches Ergebnis zu finden, scheint jedenfalls eher unwahrscheinlich geworden zu sein.

Aber,jeder ist seines Glückes Schmied.

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