26 März 2007

Amtsgericht Quedlinburg verhängt Bewährungsstrafe gegen überwachten Entlassenen

Über die Überwachungspanne in Quedlinburg wurde bereits ausführlich berichtet. Nun kam es zum beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Quedlinburg wegen eines Bordellbesuchs des Überwachten. Drei Monate auf Bewährung, ein Urteil, mit dem Staatsanwaltschaft und Verteidigung sicher leben können.

Ob der Polizei das alles gefällt, was da geschehen ist, ist zur Zeit noch offen. Die Akteure hatten jedenfalls sicher ihren Spaß.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was ist denn ein "beschleunigtes Verfahren" in diesem Zusammenhang? Ein Quickie?

Werner Siebers hat gesagt…

Der Bordellbesuch ist natürlich nicht strafbar, aber wenn im Rahmen der Führungsaufsicht der Landkreis nicht verlassen werden darf und das Bordell in einem anderen Landkreis liegt ....

 

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