Das Bundesjustizministerium will den Rechtsschutz bei verdeckten Ermittlungen wie der heimlichen Telefonüberwachung verbessern. Noch im April wird das Bundeskabinett darum einen Entwurf zur Reform der Strafprozessordnung vorlegen.
Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches Strafrecht sind gleichzeitig rund 40 Prozent der Abhörmaßnahmen sinnlos. Darum werden Staatsanwälte in beiden Entwürfen gezwungen, ihre Anträge besser zu begründen. Die Ermittlungsrichter müssen diese besser kontrollieren. Außerdem werden die Benachrichtigungspflichten ausgeweitet.
Dass Ermittlungsrichter die Anträge besser kontrollieren müssen, ist im Prinzip ein schlapper Witz, denn bisher wurde doch wohl mehr unterschrieben als kontrolliert.
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