29 März 2007

Bewährung für Todesfahrer

Kontroverse Diskussion über die Frage, wer wann in den Knast muss. Dass allerdings Kollegen offenbar sorgsam abgewogene Urteile, bei denen man natürlich auch anders entscheiden könnte, als "unbegreiflich" beschreiben, spricht gegen das nötige Quäntchen Professionalität.

Das Landgericht Hannover setzte am Mittwoch unter Vorsitz von Richterin Andrea Jans-Müllner die zweijährige Gefängnisstrafe aus erster Instanz zur Bewährung aus. Während der Urteilsbegründung brach Susanne Niechsiol, die Mutter der getöteten Jasmin, zusammen. „Für mich ist das Urteil unbegreiflich“, sagte Rechtsanwalt Andreas Hüttl, der die Eltern als Nebenkläger vertrat.

„Sie sind ganz knapp davongekommen“, sagte Jans-Müller in Richtung des Angeklagten. Er war vor einem Jahr in einer Tempo-30-Zone in Altgarbsen doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs gewesen. Dabei erfasste sein Auto die neunjährige Jasmin, die auf die Straße gelaufen war. Sie wurde 30 Meter durch die Luft geschleudert und schlug mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante. Wenige Tage später starb das Mädchen. Erst zwei Tage nach dem Unfall wäre ein Fahrverbot von A. abgelaufen. Das hatte er kassiert, weil er einige Monate zuvor innerhalb der Stadt mit Tempo 80 unterwegs war. Zudem war er vorbestraft, weil er bei Rot über eine Ampel gefahren und einen Verkehrsteilnehmer verletzt hatte. Trotzdem entschied sich die Richterin für eine Bewährungsstrafe. „Sie haben tiefe Reue gezeigt“, sagte die Richterin zum Physikstudenten, der während der Verhandlung seine Tränen kaum unterdrücken konnte. „Ich habe mich wirklich oft bei der Familie entschuldigt“, sagte der 22-Jährige, „ich weiß, dass ich schuldig bin.“
Quelle: HAZ

Wenn in solchen Fällen nachvollziehbar ein Erkenntnisprozess eingetreten ist, dann ist eine Bewährung sicher nicht zwingend, aber denkbar und ganz sicher nicht unbegreiflich.

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