Nach jahrelangen Diskussionen startet an diesem Freitag die Anti-Terror-Datei, auf die 38 deutsche Sicherheitsbehörden Zugriff haben. Ziel ist es, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effizienter zu gestalten. Als das Gesetz Ende des vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedet wurde, gab es unter Oppositionspolitikern und Datenschützern zahlreiche Kritiker. Zu ihnen gehörte auch Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes.
Dazu Schaar: Das Polizeirecht und die Strafprozessordnung setzen der polizeilichen Datenverarbeitung Grenzen. Sie darf nur Personen erfassen, die entweder als Verdächtige in Frage kommen oder als Störer oder Gefährder handeln. Die Nachrichtendienste gehen in ihrer Informationssammlung sehr viel weiter. Ein bloßer anonymer Hinweis reicht dort aus, um erfasst zu werden. Die Polizei dürfte das nicht. Die neue Datei wird dazu führen, dass auch ungesicherte Informationen, die von einem Nachrichtendienst kommen, zur Polizei gelangen.
Man kann wetten, dass sich so einige Polizisten jetzt erst mal über bestimmte Personen richtig schlau machen werden. Jedes Gerücht hilft natürlich weiter.
2 Kommentare:
Mit solchen Listen haben unsere US-Amerikanischen Freunde bereits Erfahrung.
Juchu!!! Wir haben unseren Denunziantenstaat wieder!!!
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