An einem OLG mitten in Deutschland fragt mich der Vorsitzende des Zivilsenates statt Begrüßung, ob ich denn von einem Wanderausflug komme. Meine Nachfrage, ob welcher Umstände der Herr Vorsitzende meint, diese Frage stellen zu müssen, nuschelt er etwas von meiner grünen Krawatte.
Als ich ihn ansehe fällt mir seine wohl gefaltete weiße Fliege auf und ich antworte ihm, dass er wohl schneller als jeder Wanderer sei, weil er ja fliegen könne, ich aber im übrigen mir bis dahin nicht persönlich bekannte Menschen nicht nach ihrem Halsschmuck beurteile.
Zunächst befürchtete ich, dass ihm ob des Überdrucks in seinem Schädel, der sich durch in Sekunden auftretendes Dunkelrot zeigte, selbiger platzen würde, aber dann kam plötzlich ein höfliches Lächeln mit der Bitte, doch Platz zu nehmen.
Das Urteil ging übrigens zu Gunsten meines Mandanten aus, der bei diesem kurzen Disput im Boden versinken wollte, dann aber mit dem Ergebnis und seinem Wandersmann sehr zufrieden war.
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