07 August 2007

Amtsgericht Braunschweig meint, Polizeibeamte seien sehr ungenau bei der Sachverhaltsaufnahme

Das Opfer hatte bei drei Polizeibeamten drei verschiedene Versionen einer Tat abgeliefert, auch in der Hauptverhandlung machte er nicht die beste Figur. Gleichwohl versuchte die Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes mit allen Mitteln, zu erklären, warum an den Angaben ja nun trotzdem etwas dran sein müsse, z.B. weil Polizeibeamte bei der ersten Aufnahme des Sachverhaltes in der Regel ziemlich ungenau arbeiten würden und es deshalb dann zu Widersprüchen kommen könne.

Leider war bei dieser Aussage kein Polizeibeamter im Saal, der zu dieser Einschätzung etwas hätte sagen können. Letztlich waren es Streitpunkte um Kaiserbärte und das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt.

Ein Kollege muss gegen diese Front noch weiterkämpfen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich hatte auch gerade einen solch genau Polizeibeamten in einer HV. Er sagte, es gab keinen Hinweis auf Alkohl bei Verkehrsunfallopfer, er kenne ihn, der sei trockener Alkohliker. Weil der Anggeklagte (fahrlässige KV) aber auf einen Alkohltest gedrängt habe, habe er dann einen durchgeführt, da wären der Angeklagte und die Zeugin aber schon weg gewesen. Der Test habe 0,0 Promille angezeigt, er habe nur leider vergessen dies alles in der Akte zu vermerken. Auch habe es keinen Hintergrund, daß nur das Opfer mit einem Verwarngeld belegt worden sein, beim Angeklagte habe er schlicht vergessen den Betrag in die AKte einzutragen.
Für sowas wird dann der Angeklagte nach einer sehr zweifelhaften Beweiswürdigung zu 15 Tagessätzes verurteilt und ich darf mich mit einer Begründung für die Zulassung der Berufung rumärgern.

 

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