01 August 2007
Bei uns darf noch geraucht werden
Sieht zwar nicht toll aus, die rauchenden Mandanten sind zufrieden, die nichtrauchenden Mandanten haben sich noch nicht beklagt.
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An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
2 Kommentare:
War's 'ne Kneipe, müsste der Mandant 100 Euro hinblättern. Und Sie 1000 Euro.
Andererseits, das ist eine potenzielle Quelle für Mandanten. Mehrheitlich werden das Raucher sein, also lassen wir den Aschenbecher mal besser stehen ...
Leider ist die Bildqualität recht schlecht, doch mir erscheint, dass mindestens drei Kippen von der gleichen Rauchenden Person sind. Eine ist durch eine sehr nervöse Person ausgedrückt worden (ausgefranst), insgesamt scheinen die Kippenbesitzer zu den gut betuchten zu gehören, da bei jeder (bis auf einer) noch mindestens vier Lungenzüge möglich sind.
Oder gibt es für die Raucherlaubnis ein zeitliches Limit von 90 Sekunden?
Werden die Kippen für den Fall eines evtl. später erforderlichen DNA-Abgleichs auch ordentlichen aufgehoben.
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