01 August 2007

Einstellung gegen Geldauflage nach Sex mit 13-Jähriger

Die Anklage war massiv: Wegen angeblicher Vergewaltigung einer 13-Jährigen stand ein junger Mann aus dem Raum Münchberg vor Gericht. Doch nach einer über zweistündigen Aussage des vermeintlichen Opfers stand fest: Der Vorwurf der Vergewaltigung war nicht haltbar, er wurde auf „schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes“ beschränkt. Der Angeklagte hat eine Geldauflage von 12 000 Euro zu zahlen, das Verfahren wird im Gegenzug eingestellt.
Quelle: Frankenpost

Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr sicher eine sachgerechte Entscheidung.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sachgerecht vielleicht, aber generalpräventiv schwer zu begründen...

Werner Siebers hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Werner Siebers hat gesagt…

Generalpräventiv interessiert niemanden mehr:

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 173/07
vom
8. Mai 2007

Die Erwägung des Landgerichts, die Tat sei aufgrund ihrer Begehungsweise geeignet, das “Sicherheitsgefühl der Bevölkerung schwerwiegend zu beeinträchtigen”, lässt besorgen, dass es sich bei der Bemessung der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe auch von generalpräventiven Erwägungen hat leiten lassen. Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH StraFo 2005, 515 m.N.). Das ist hier jedoch nicht belegt.

Anonym hat gesagt…

(Nur)auf Grundlage dieses Urteils die Aussage zu treffen, "Generalprävention interessiert niemanden mehr", ist doch nun wirklich mehr als schwachsinnig.

Anonym hat gesagt…

Die Strafe betrug übrigens 1.200 €.

Solotoj hat gesagt…

Kindesmißbrauch ist und bleibt Kindesmißbrauch. Wieso dann ein Verfahren eingestellt wird, will sich mir nicht erschließen.

Anonym hat gesagt…

Meiner Meinung nach gehören Vergewaltigungen von Mädchen, Frauen und Jungen sowie Kindesmissbrauch zu den abscheulichsten Verbrechen die es gibt. Keine Frage!
Aber schauen wir uns doch einmal die Jugendlichen von heute an. Die 13-jährigen Mädels sind heute viel weiter körperlich entwickelt als vor 20 Jahren und verwenden Make up und tragen sexy Klamotten. Auf Disco ist es manchmal echt schwieirig eine 13/14-Jährige von einer 18/20-Jährigen zu unterscheiden. Wenn man dann jmd. kennenlernt und sich symphatisch ist fragt man nicht nach dem Alter sondern freut sich jemanden für den Abend gefunden zu haben (One-Night-Stand). Wenn es also beide wollen warum nicht. Auf der anderen Seite wenn eine "frühreife" 13-Jährige in ienen 18-Jährigen oder älter verliebt ist, warum sollen sie dann nicht Petting (sexueller Missbrauch?) machen oder miteinander schlafen (Vergewaltigung?). Ich finde unabhängig vom geltenden Recht sollte man die Umstände genauestens prüfen.
Soweit mir bekannst ist "dürfen" zwei unter 16-Jährige sexuell verkehren ohne das sie gesetztlich bestraft werden können (minderjährig). Ist einer von den zwei älter dann gibts ärger?!

Mann stelle sich nur einmal folgende Situation vor. Eine 20-Jährige hat Sex bzw. macht Petting mit einem 15-Jährigen der körperlich und auch geistig schon etwas weiter entwickelt ist als Gleichaltrige Jungen, also erwachsen wirkt. Würde hier jemand auf die Idee kommen, dass die junge Frau den "armen" Jungen vergewaltigt hat? Wohl kaum!

Was bei dem Fall Marco in der Türkei wirklich passiert ist weiß niemand! Bei dem bisherigen Verlauf (Gefängnis usw.) hoffe ich nur für Marco das er wirklich mit ihr geschlafen hat. Ansonsten hat er ein halbes Jahr seines Lebens verloren und wofür? ich vermute viel mehr, die kleine Charlotte war ebso heiß wie er udn marco ist zu zeitig gekommen und der Spaß war vorbei. In dem Moment ist ihr klar geworden was sie angestellt hat und aus Angst vor ihren (prüden) Eltern hats ie sich diese Geschichte ausgedacht. Vielleicht sollte Marco noch 5 Jahre warten und dann noch einmal nac England fahren und seine Wiedergutmachung von Charlotte einfordern, dann ist sie 18 Jahre alt ... das ist ironisch gemeint, ja!

 

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