27 August 2007

Lehrstunde der Beweiswürdigung

Ein Zeuge hatte in seinem eigenen Verfahren bei der Polizei berichtet, dass er mit seinem Koffer von A nach B gefahren sei, um dort von dem jetzigen Angeklagten BTM abzuholen, in den Koffer zu packen und wieder nach A zurückzufahren. Leicht verständliches Geständnis.

In seiner eigenen Hauptverhandlung hatte der Zeuge berichtet, der Angeklagte habe ihm in A einen Koffer des Angeklagten gegeben, damit der Zeuge mit einem leeren Koffer nach B fährt, der dann dort mit Rauschgift gefüllt wurde. Eine Geschichte, deren Nachvollziehbarkeit sich nicht aufdrängt.

Aus prozessualen Gründen musste nun der Berichterstatter des Verfahrens gegen den Zeugen vernommen werden. Er konnte sich nicht erinnern, dass man nachgefragt habe wegen der Veränderung der Aussage. Ob es Deal-Gespräche gegeben habe, konnte der Herr Berichterstatter auch nicht mehr erinnern. Die Verhandlung war im April.

Geglaubt habe man dem damaligen Angeklagten in seinem Verfahren, weil er ja den jetzigen Angeklagten belastet habe.

Ich habe die Aussage fast wörtlich mitgeschrieben, um in diesem Gericht immer wieder an das zu erinnern, was ein Richter als Zeuge bekundet hat, wie man dort Urteile begründet.

Schade, dass unter den Zuschauern keine Referendare oder Jura-Studenten gesessen haben. Denen wäre hoffentlich schlecht geworden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aha: "Belastendes Geständnis" = "Glaubwürdiges Geständnis". Vielleicht lesen ja hier ein paar Referendare und Jura-Studenten mit?

 

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