Der Mandant glaubte mir nicht, als ich ihm sagte, dass eine Berufung gegen das gegen ihn beim Amtsgericht Wolfenbüttel ergangene Strafurteil nicht mehr möglich sei. Er bestand darauf, dass die Berufungsfrist noch gar nicht begonnen habe, weil ihm das Urteil noch nicht zugestellt sei.
Auf meine Frage zupfte er einen leicht angefetteten und zerknautschten grünen Zettel aus der Jacke mit der Überschrift "Rechtsmittelbelehrung (G)". Wer auch immer da die Vordrucke sortiert hatte, das war gründlich schief gegangen.
Über eine Din-A 4 Seite Belehrungen für welche Fälle auch immer, jedenfalls immer der Hinweis auf eine Woche nach Zustellung des Urteils. Ein seltener Fall, bei dem eine Wiedereinsetzung kein Problem dürfte. Wer falsche Rechtsmittelbelehrungen verteilt, sollte bei der Wiedereinsetzung großzügig sein.
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