28 August 2007

Vom Mord zur Körperverletzung

Das ist schon ein Problem, wenn die Belastungszeugen aus der Trinkerszene in der Hauptverhandlung nicht erscheinen und der Angeklagte eine Einlassung abgibt, die nahe an der Nothilfe eingeordnet werden könnte. Immerhin war das Verfahren zunächst mit dem Polizeimotto "versuchter Mord" geführt worden.

Immerhin erschien ein Zeuge, der nach Aktenlage wegen seiner angeblichen Alkoholisierung nichts mehr wusste. Mit Geschick präsentierte der Vorsitzende des Schöffengerichts in Schönebeck dem Zeugen die Einlassung des Angeklagten. Der Zeuge hatte plötzlich doch eine Erinnerung, dass es genau so gewesen ist, und schon hatte das Gericht eine Bestätigung der Einlassung des Angeklagten, so dass das für diesen Fall ins Auge gefasste Ergebnis, 1 Jahr und sechs Monate, vertretbar war.

Für einen lebensgefährlichen Messerstich in die Lunge sicher ein Ergebnis, mit dem der Angeklagte nicht unzufrieden sein konnte.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Der "versuchte Mord" scheint sich ja schon vor der Hauptverhandlung erledigt zu haben. Was war denn angeklagt? Gefährliche Körperverletzung?

 

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