Von einer Ausnahme-Regelung, die das seit 1. August geltende "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" einräumt, macht auch die Braunschweiger Justiz Gebrauch: Untersuchungshäftlinge, die im Landgericht in einer Zelle auf ihren Prozesses warten, dürfen weiterhin zur Zigarette greifen.Damit trägt die Justiz der besonderen Drucksituation während eines Strafprozesses Rechnung – und dem Umstand, "dass wir Untersuchungshäftlinge ja nicht auf dem Hof rauchen lassen können", sagt Ingo Groß, Sprecher des Landgerichts.
So gibt es im Gericht an der Münzstraße weiterhin Raucher-Haftzellen. Und auch im Braunschweiger Amtsgericht bleibt eine Zelle rauchenden Häftlingen vorbehalten. Aus den Fluren vor den Sitzungsräumen im Amtsgericht wurden die Aschenbecher indes entfernt, wie Stefanie Fritz-Braun, Sprecherin des Amtsgerichts, sagt.
Zum Rauchen vor die Tür
Auch im Foyer vor dem großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts – bis vor kurzem noch Raucher-Refugium – herrscht Rauchverbot. Wer etwa als Zeuge auf seine Vernehmung wartet, muss seit August zum Rauchen vor die Tür – wie in allen anderen Gerichtsgebäuden auch. Die Justizmitarbeiter werden unterdessen auf Raucherräume verwiesen. In ihren Dienstzimmern wird der blaue Dunst ebenfalls nicht mehr geduldet.
Quelle: newsclick
Und schon bilden sich bei diversen Gerichten an sonst unbeachteten Ecken kleine Häufchen und Trauben von Menschen, die sonst nichts verbindet, als: Rauchen
1 Kommentar:
Einfach ignorieren ist da ja wohl nicht drin.
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