Wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat werden von den Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg gegen mindestens 17 Journalisten, darunter Redakteure von ‚Die Zeit’, ‚Frankfurter Rundschau’, ‚Der Tagesspiegel’, ‚Berliner Zeitung’, ‚Die Welt’, der ‚Süddeutschen Zeitung’ und der ‘taz’ sowie gleich fünf Redakteuren des Nachrichtenmagazins ‚DER SPIEGEL’ strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Sogar gegen SPIEGEL-Chefredakteur Stefan Aust wird ermittelt. Hintergrund der Verfahren sind Veröffentlichungen von geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags, der die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes und anderer deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus durchleuchten sollte. Die Ermittlungsverfahren richten sich aber in erster Linie gegen die Informanten der Journalisten.
02 August 2007
Massiver Angriff auf die Pressefreiheit
Die nachfolgend bei medienhure beschriebenen Ermittlungen sind angesichts des „Cicero-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts eine glatte Ungeheuerlichkeit. Hoffentlich werden alle Beteiligten immer die Kurve bekommen, bevor der Verdacht der Rechtsbeugung konkretisiert werden könnte. Hoffentlich werden aber auch alle gnadenlos verfolgt, die diese Kurve nicht bekommen.
Quelle: medienhure.de
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1 Kommentar:
Da fragt man sich doch, ob Sie wohl wissen, dass das BVerfG die Ermittlungsverfahren als solche in der Cicero-Entscheidung gar nicht beanstandet hat (sondern ausdrücklich nur - und selbst das nur für bestimmte Konstellationen - Beschlagnahmen und Durchsuchungen). Als Jurist und Rechtsanwalt sollte man da vielleicht unterscheiden können (es sei denn, es kommt einem nur darauf an, mal wieder das "R-Wort" loszuwerden).
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