16 Februar 2006

Bewährungsstrafen für Beckenbauers Schutzengel

Die Bananenstaattheorie passt dann doch irgenwie immer auf Bayern. Eine Geschichte zum Schenkelklopfen aus der FAZ:

Als Glückskind hat sich wieder einmal Franz Beckenbauer erwiesen. Im vergangenen Jahr war von ihm ein scharfes Foto gefertigt worden - auf einer Münchner Straße, als er am Steuer eines Wagens aus dem Fuhrpark des FC Bayern saß. Die Verkehrsüberwachungskamera dokumentierte, daß es der Kaiser an diesem Tag eilig hatte; statt der vorgeschriebenen 30 fuhr er 71 Kilometer pro Stunde.

An sich hätte Beckenbauer bei dieser Beweislage mit einem Bußgeld, einem Eintrag in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen, wären ihm nicht gleich mehrere Schutzengel zur Hilfe gekommen - ohne sein Wissen, wie es sich für einen Liebling des Schicksals gehört. Ein Kriminaloberkommissar, in seiner Freizeit Ordner beim FC Bayern, bekam Wind davon, daß das Münchner Kreisverwaltungsreferat, zuständig für den Verkehrsverstoß Beckenbauers, dem Fußballheros keine Immunität zubilligen wollte.

Der Kriminaloberkommissar wandte sich an einen Bekannten in der Verkehrsabteilung der Münchner Polizei, der wiederum einen Bekannten beim Kreisverwaltungsreferat hatte. Alsbald erreichte das Kreisverwaltungsreferat ein Schreiben mit polizeilichem Briefkopf und Dienstsiegel, in dem Beckenbauers rasante Fahrt als Einsatz einer Zivilstreife bezeichnet wurde. Das Verfahren wurde daraufhin zunächst eingestellt.

Eine Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats wollte aber nicht recht glauben, daß die Polizei Beckenbauer-Doubles als Zivilfahnder beschäftigt und wandte sich an ihren Vorgesetzten. Die Sache „Drei Engel für Franz” flog auf. Danach schickte das Kreisverwaltungsreferat Beckenbauer ein Anhörungsschreiben wegen des Verkehrsverstoßes zu - bedingt durch seinen österreichischen Wohnsitz mit einer zusätzlichen Verzögerung. Zu diesem Zeitpunkt war der Vorwurf aber schon verjährt. Seinen Schutzengeln erging es nicht so gut: Die drei Männer sind inzwischen wegen Urkundendelikten zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten verurteilt worden und müssen sich noch einem Disziplinarverfahren stellen.

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