12 Februar 2006

BGH zu Lügenvortrag

Da muss ein Rechtsmittelführer aber heftig aufgetragen haben, wenn der Senat in der Entscheidung 1 StR 552/05 vom 24.01.2006 ausführt:

Der gegen die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts gerichtete Antrag erweckt den Anschein, dass dem Senat wider besseres Wissen ein falscher Sachvortrag unterbreitet werden soll.

Das liest man wahrlich selten.

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