01 Februar 2006

SMS als pornografische Schrift II

Das wird ein Tag morgen! Amtsgericht Braunschweig. Ein Jugendrichter, der die Beschwerdekammer des Landgerichts Braunschweig kritisiert hat, dass dort im Beschwerdeverfahren seine ablehnende Entscheidung bezüglich der Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufgehoben wurde, während man ihm sein Weihnachtsgeld gestrichen hat; der den einen oder anderen - oder doch nur einen - Verteidiger nicht mehr grüßt; ein Oberstaatsanwalt, der ob der von ihm angenommenen Wichtigkeit der Sache vor dem Schöffengericht anklagt, obwohl die Höchststrafe ein Jahr beträgt; die wohl erstmalige Entscheidung der Rechtsfrage, ob das gegenseitige Austauschen von SMS zwischen einer Jugendlichen und einem Erwachsenen, wenn es denn hart und deutlich wird, dem Erwachsenen als Verbreitung pornografischer Schriften angelastet werden kann.

Heftig und spannend, mal sehen, ob der weihnachtsgeldvermissende und nichtgrüßende Richter seine Stimme trainiert hat oder mal wieder den Wettbewerb im Leisesprechen veranstaltet.

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