22 Februar 2006

Sicher ist sicher: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld und lebenslanges Berufsverbot

Sie soll ihre Opfer mit Kissen, Waschlappen und nassen Handtüchern erstickt haben: Altenpflege-Assistentin Michaela G. (27). Jetzt verurteilte das Landgericht Bonn den Todesengel von Wachtberg zu lebenslanger Haft!

Die 27jährige wurde des vierfachen Mordes, des vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen für schuldig gesprochen. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest und sprach ein lebenslanges Berufsverbot in der Altenpflege aus.

Quelle: BILD

Jedenfalls wird die Dame auch im Knast ihre alternden Mithäftlinge nicht pflegen dürfen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Werter Rechtsanwalt,

der veröffentlichte BILD-Artikel wird dem Prozess in keinster Weise gerecht. Und der von Ihnen (?) hinzugesetzte Nachsatz auch nicht.

Ich war an allen Prozesstagen im Gericht - und ich kann nur sagen: Außer dem Nichtwissen gibt es keine Wahrheit und keine Gewissheit.

Das Urteil scheint eine Sicherheit zu demonstrieren, die de facto niemand der Prozessbeteiligten hat.

Allein Michaela G. weiß, ob sie getötet hat oder nicht. Aber da sie als mythomanisch gilt, kann man ihr derzeit weder das eine noch das andere glaubn.

Es kann gut sein, dass Michaela unschuldig verurteilt wurde.Es kann auch gut sein, dass das urteil "richtig" ist.

Der Fall ist überaus komplex - und braucht mehr Würdigung als die kurzen Zeilen der BILD.

Herzliche Grüße, Klau|s|ens, Schriftsteller.

Bitte schauen Sie unter www.klausens.com/michaela-g.htm
für Einzelheiten.

 

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