04 Februar 2006

BGH rügt moralisierende Richter

In sehr deutlicher Form wendet sich der BGH für Strafsachen gegen die ewig und immer wieder auftauchen Moralisierer unter den Strafrichtern. In der Entscheidung BGH NStZ 2006, 96 heißt es u.a.:

Im Übrigen gibt die Wortwahl ("erschreckende Aggressionstat", "beängstigend planvoll" u.ä.) Anlass zu dem Hinweis, dass moralisierende und persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen vermieden werden sollten, da sie den Eindruck erwecken könnten, als sei das Gericht nicht unbefangen und wäge die für und gegen einen Angeklagten sprechenden Gesichtspunkt nicht ruhig und sachlich gegeneinander ab.

Das sollte sich der ein oder andere Richter tatsächlich einmal merken, dass es im Gerichtssaal solche Formulierungen nicht braucht.

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