29 August 2006

Jogger versus Bundesverfassungsgericht

Die Aufschrift "bwin" auf Fußballtrikots - etwa auf denen von Werder Bremen - sorgt derzeit für viel Wirbel. "bwin" ist die Abkürzung für den privaten Anbieter von Sportwetten "bet and win" - und es ist verboten, für solche Anbieter zu werben. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Und die Polizei in Dortmund nimmt dieses Verbot sehr ernst, wie ein Jogger jetzt erfahren musste. Er wurde während seines Lauftrainings von der Polizei gestoppt und auf das Werbeverbot hingewiesen. Als der Mann verdutzt nachfragte, ob er denn nackt weiterlaufen solle, ließ der Polizist Gnade vor Recht walten, machte eine Ausnahme und ließ den Jogger laufen.

Eine Ausnahme sei allerdings auch das Verhalten des Beamten gewesen, so die Dortmunder Polizei am Montag (28.08.06). Ein Sprecher sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall." Der Beamte habe keinen Grund gehabt, einzuschreiten. Im NRW-Innenministerium wies eine Sprecherin allerdings darauf hin, dass Wettwerbung auf privaten T-Shirts im Prinzip genauso verboten sei, wie auf Trikots von Fußballbundesligisten.


Quelle: wdr.de

Joggen ist gefährlich,ich wusste es schon immer.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich habe heute mit einem Buch von amazon.de eine Werbung für bwin.de bekommen. Es stand, ich könnte einen 22,-Euro Bonus kassieren - details unter www.bwin.de/amazon (Bonus zur Champions League - free bet, stand drauf).
Ist das denn erlaubt? (Ich hatte es schon in den Papierkorb geworfen)

 

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