22 August 2006

Sinnlose Anklage

Einen Strafprozess gegen Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Sparkasse Göttingen wegen der Gewährung von Krediten an die Briese-Gruppe in den Jahren 1997 und 1998 wird es nicht geben. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat im Beschwerdeverfahren die Entscheidung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Göttingen vom Juni 2005, die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen, in vollem Umfang bestätigt (Az. Ws 212/05).

Quelle: OLG Braunschweig

Pikant an diesem Verfahren ist, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und Anklage erhoben hat, obwohl alsbald erkennbar war, dass nicht nur kein Schaden durch die Kreditgewährung entstanden ist, sondern dass durch die Kreditgewährung der drohende Schaden deutlich vermindert wurde. Und damit hat den Schaden nun der Steuerzahler wegen wenig sinnvollen Ermittlungen und einer schlicht sinnlosen Anklageerhebung.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Tja, man kann ja nun nicht sagen, dass "Briese und Consorten" nicht zumindest versuchen ihre Schulden zu zahlen. Fand ich doch heute einen Zahlungseingang von rd. 08,15 EUR auf meinem Kontoauszug, bzw. einem Betrag, welcher ca. 2% meiner titulierten Forderung gegen eine vor mehr als 15 Jahren(!!!) in Konkurs gegangene "Briese-Firma" namens RENTA GmbH, Göttingen, entsprach. Vielen Dank für diese "schöne Summe Geldes". Gerne erinnere ich mich auch nach 15 Jahren noch an die Tatsache um mein Geld betrogen worden zu sein, zurück.

Göttingen, im Januar 2011
Akvari Yemm

 

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