26 September 2006

Querulatorische Mandanten

Ich muss schmunzeln, wenn ich von "Prozess-Dieter" lese:

Jetzt hat es "Prozesse-Dieter" selbst erwischt. Klaus-Dieter K. muss für ein Jahr in den Knast. Er hatte Juristen und Beamte beleidigt.

Die Begründung des Düsseldorfer Landgerichts: Der Angeklagte habe Beleidigungen mit "lebensbedrohlichem Inhalt" von sich gegeben. Zudem zeige der 70-Jährige keinerlei Einsehen.

"Prozesse-Dieter" war selbst bereits in 190 Fällen vor Gericht gezogen. In den Fällen, in denen er den Kürzeren zog, beleidigte er die Juristen und drohte einigen indirekt gar mit Bomben.

Nachdem er in erster Instanz am Amtsgericht noch mit neun Monaten Haft auf Bewährung davon gekommen war, muss er jetzt für ein Jahr ins Gefängnis.
Quelle: express

Jeder Strafverteidiger hat doch mindestens ein bis zwei Kandidaten pro Jahr von ähnlichem Kaliber, die schon alle anderen Anwälte durchhaben und plötzlich mit den spinnersten Ansinnen vor der Tür stehen. In Zeiten, an die ich mich kaum noch erinnere, ich gehörte noch nicht dem Superschwergewicht an, habe ich versucht, diese Menschen davon zu überzeugen, dass ihre Ideen nicht durchsetzbar sind.

Irgendwann habe ich erkannt, es gibt nur einen Weg: 5.000,00 € Vorschuss fordern, und schon sind sie weg.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und was macht man, wenn die Leute zu viel Geld haben und den Vorschuß bezahlen? ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Zunächst ausführlich Urlaub machen und dann nachkobern.

Anonym hat gesagt…

das muss grad jemand schreiben, der wg. beleidigung durch drei instanzen ging.

Anonym hat gesagt…

Der Herr ist Sozialhilfeempfänger!
Bei seinen Verwaltungsgerichtsverfahren benötigte er keinen Rechtsbeistand.
Beim Amtsgerichtsverfahren hat er auch keinen Rechtsbeistand benötigt.
Beim Landgerichtsverfahren wurde Ihm ein Pflichtverteidiger gestellt.

 

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