Der Testbetrieb einer Mini-Drohne verstößt nach Recherchen von NDR1 Niedersachsen gegen das Datenschutzgesetz. Die Polizei in Niedersachsen erprobt den ferngesteuerten Hubschrauber seit Ende 2008.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Joachim Wahlbrink, hält das für unzulässig. "Weil mit der Drohne Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden können, hätte uns die Polizei oder das Innenministerium Informationen über den Sinn und Zweck des Fliegers zur Prüfung vorlegen müssen," sagte Wahlbrink NDR1 Niedersachsen, "das ist aber nie passiert."
Quelle: NDR1 + Vechtekurier
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