Ein Oberstaatsanwalt teilt auf meine Rüge Anfang September 2009 mit, dass seine Angaben zu den angeblichen Vorbelastungen eines Angeschuldigten, die der Herr Oberstaatsanwalt in seiner Abschlussverfügung vor Anklageerhebung gemacht hat, auf einem Irrtum beruhen, weil er angeblich "einen anderen BZR-Auszug" vorliegen hatte.
Er war auch flugs mit Ausflüchten bei der Sache, das sei zwar nicht zu entschuldigen aber zu erklären, weil seine Arbeitsbelastung angeblich bei drei Pensen gelegen habe.
So weit so schlecht.
Am 18.12.2009, also gerade mal etwas mehr als drei Monate später, schreibt derselbe Oberstaatsanwalt in einer völlig anderen Sache bei einem völlig anderen Angeschuldigten in seine Abschlussverfügung, angeblich würden sich aus den Vorstrafen und dem EDV-System der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Vermögensdelikten bis hin zur Beitragsvorenthaltung und zur Insolvenzverschleppung ergeben.
Kein Wort davon wahr!
In dem nunmehr gegen den Oberstaatsanwalt eingeleiteten Strafverfahren wegen Beleidigung pp., das natürlich sofort eingestellt wurde, teilt er mit, dass sich die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse ganz blöder Weise auf eine andere Personen mit demselben Namen und demselben Geburtsjahr bezogen hätten.
Jeder Beschuldigte, der innerhalb so kurzer Zeit denselben "Fehler" jeweils mit einem Irrtum entschuldigt, würde mit Ausdrücken wie "lebensfremde Schutzbehauptung", "dreiste Ausrede" oder ähnlichen Formulierungen von Staatsanwälten und Strafrichtern gehörig auf die Ohren bekommen - nicht aber ein Oberstaatsanwalt.
Erinnert mich ein wenig an den "schuldunfähigen Haftrichter", ein Justizhighlight auf seltenem Niveau.
Der Mandant will die Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid, ich verstehe ihn, er soll sie haben.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Ist der "schuldunfähige Haftrichter" immer noch im Amt? Bei dem Ergebnis der psychiatrischen Begutachtung hätte er doch gleichzeitig für dienstunfähig erklärt werden müssen.
Ich wünschte, einem überlasteten Bankrotteur, der zeitweilig den Überblick über sein Unternehmen verloren hatte, würde einmal so schnell und folgenlos eine Schuldunfähigkeit bescheinigt.
Anstatt Anzeige zu erheben, hätte man ja auch bei dem Haftrichter anrufen und ihn höflich an seine Dienstpflichten erinnern können.
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